Ihr Projekt Welche Projekte können Bürgerstiftungs-Projekte werden?
Sie müssen kein:e Stifter:in sein, um ein Projekt unter dem Dach der Bürgerstiftung umzusetzen. Gleichwohl muss Ihr Projekt Voraussetzungen erfüllen, um ein Projekt der Bürgerstiftung werden zu können.
Ihr Projekt kann ein Projekt der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen werden,
- wenn es unserer Satzung entspricht. Dies ist der Fall, wenn Sie hierzu alle Fragen am Ende der Seite mit Ja beantworten können.
- wenn Ihre Projektverantwortlichen die Inhalte der Satzung unserer Bürgerstiftung mittragen.
- wenn das Projekt zu einer positiven Außenwirkung der Bürgerstiftung beiträgt.
- wenn die Projektverantwortlichen oder die Projektgruppe mit einer Gruppe das Projekt umsetzen wollen und können.
- wenn sich Ihre Projektgruppe und die Bürgerstiftung auf eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit verständigen, die ebenso die Interessen der Projektgruppe als auch die der Bürgerstiftung berücksichtigt.
Entspricht das Projekt der Satzung der Bürgerstiftung?
- Ist das Projekt gemeinnützig? (Da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, müsste das Projekt im Prinzip der Satzung der Bürgerstiftung entsprechen.)
- Übernehmen in dem Projekt Personen oder Unternehmen Mitverantwortung für die Gestaltung unseres Gemeinwesens? Stiftet das Projekt zu Engagement für das Gemeinwesen an?
- Ist ehrenamtliches Engagement Teil Ihres Projektes?
- Wird Ihr Projekt in Aachen und Umgebung umgesetzt, oder besteht ein inhaltlicher oder persönlicher Bezug zum Lebensraum Aachen?
- Dient Ihr Projekt nachhaltigen Entwicklungen?
- Sind Sie bereit, Ihr Projekt transparent und mit Beteiligung von betroffenen und interessierten Menschen zu entwickeln?
- Ist das Projekt unabhängig von Parteipolitik, Nationalitäten, öffentlichen Verwaltungen und Konfessionen?
- Entspricht das Projekt mindestens einem der Stiftungsziele der Bürgerstiftung? Unsere Stiftungsziele sind: Bildung, Erziehung, Kunst, Kultur, Umweltschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Denkmalschutz, Jugendhilfe, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Völkerverständigung, Wissenschaft und Forschung sowie Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
- Liegen die Inhalte des Projektes außerhalb der Pflichtaufgaben von Städten, Gemeinden und öffentlichen Körperschaften?
- Ist das Projekt selbstlos? Verfolgt es nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke? Wird niemand unangemessen und unverhältnismäßig begünstigt?
Sie können auch alles noch mal in der Satzung der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen nachlesen.