Bürgerstiftung Lebensraum Aachen Richtlinien für die Vermögensanlage
Präambel
Im Bewusstsein seiner Verantwortung für den sicheren Erhalt und die ertragreiche Anlage des Stiftungsvermögens unter Berücksichtigung ethischer sozialer und ökologischer Grundsätze vor dem Hintergrund veränderter Kapitalmarktgegebenheiten beschließt der Vorstand der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen in seiner Sitzung am 13.2.2020 die folgende Fassung der Richtlinien für die Vermögensanlage.
1. Aufgabenzuordnung, Kompetenzen
Der Vorstand setzt das Mitglied, das innerhalb des Vorstandes für Finanzen zuständig ist, als Vorstandsbeauftragen für Vermögensanlagen (im Folgenden: Beauftragten) ein. Der Beauftragte hat das Recht, Tagesordnungspunkte zu Vermögensanlagen für Vorstandssitzungen vorzuschlagen. Der Beauftragte koordiniert und kontrolliert im Rahmen dieser Richtlinie die Vermögensanlage der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen. Strategische Grundsatzentscheidungen trifft der Vorstand; Einzelentscheidungen, bei denen es um Vermögensverfügungen von mehr als 10%, jedenfalls aber bei Vermögensverfügungen über einen Betrag ab 50.000 € des Stiftungsvermögens geht, legt der Beauftragte dem Vorstand zur Entscheidung vor.
Der Vorstand befasst sich in der Regel einmal im Quartal auf Grundlage der Ergebnisberichte des Beauftragten mit der Situation der Vermögensanlagen.
2. Ziele der Vermögensanlagen der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen
Die Zielsetzung der Vermögensverwaltungs- und Anlagestrategie der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen ist
- die Erhaltung des Stiftungsvermögens
- die ertragbringende Anlage des Stiftungsvermögens
Eine ausreichende Liquidität als Grundlage der Zahlungsfähigkeit muss dabei jederzeit gegeben sein.
Zur Realisierung dieser Zielsetzung verfolgt die Bürgerstiftung Lebensraum Aachen eine Anlagestrategie, die den folgenden Gesichtspunkten Rechnung trägt:
- die Vermögensanlagen sind aus Gründen der Risikostreuung auf mehrere Anlageklassen zu verteilen.
- Grundsätzlich wird eine verstärkte Ausrichtung auf Sachwertanlagen wie Aktien und Immobilien angestrebt, die aber unter Umständen stärkeren Marktschwankungen ausgesetzt sein können. Zeitweise Vermögensverluste werden insofern akzeptiert, sollen aber durch eine aktive Vermögensverwaltungsstrategie innerhalb von ca. drei Jahren wieder ausgeglichen werden.
- Die Anlagen sollen in Papiere investiert werden, die den Zielsetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 unserer Satzung entsprechen. Danach ist das Vermögen sicher, seriös und ertragbringend anzulegen, wobei ethische, soziale oder ökologische Grundsätze bei der Anlageform berücksichtigt werden sollen.
- Ausgeschlossen sind Anlagen in Papiere, die nach positiver Kenntnis des Vorstandes in Verbindung stehen mit Geldwäsche, Schwarzgeld, Waffenproduzenten oder Geld von Industrien, die Menschenrechte oder die Grundsätze natürlicher Ernährung und den Tierschutz missachten.
Diese Ziele sowie die strategische Umsetzung gemäß Ziffer 3 gelten grundsätzlich auch für die von der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen geführten Treuhandstiftungen (THS).
Zustiftungen/Erbschaften, die entweder der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen oder einer ihrer Treuhandstiftungen zufallen, sollen in der Regel ebenfalls gemäß Ziffer 3 verwaltet werden. Wenn zugestiftete bzw. ererbte Investmentformen von dieser Richtlinie abweichen, soll eine schnellstmögliche Anpassung unter Abwägung der wirtschaftlichen und ethischen Vertretbarkeit erfolgen.
3. Strategische Umsetzungsrichtlinien im Detail
Die Ziele der Vermögensanlage sollen in Bezug auf die verschiedenen Anlageklassen bzw. Investmentformen jeweils über die folgenden Investment-Ansätze und -Richtlinien erreicht werden:
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3.1.Verzinsliche Anlagen und Liquidität
Unter verzinslichen Anlagen sind sämtliche auf Konten oder in festverzinslichen Wertpapieren geführten Anlagen zu verstehen, insbesondere Guthaben auf Giro-Tages, Termin- oder Sparkonten und Sparbriefen, Renten, Investmentfonds, die weniger als 50% in die Vermögensklasse Aktien investieren können und Immobilienfonds.
Die Investitionen in die zuvor genannten verzinslichen Anlagen dürfen ausschließlich innerhalb der Ratingcodes von AAA bis BBB-, BBBlow, Ban 3, R- 3, lower medium grade (durchschnittlich gute Anlage) erfolgen.
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Die Investitionen in verzinsliche Anlagen sollen 60% der gesamten Vermögensanlage der Stiftung ausmachen.
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3.2.Aktien und aktienähnliche Anlagen
Unter Aktien und aktienähnliche Anlagen sind sämtliche Anlageformen zu verstehen, die direkte Teilhaberechte z.B. an Aktiengesellschafften verbriefen oder in solche Anlageformen investieren, zum Beispiel Aktien oder Investmentfonds, die mindestens 50% in die Vermögensklasse Aktien investieren können.
Die Investitionen in Aktien oder aktienähnliche Anlagen sollen 20% der gesamten Vermögensanlage der Stiftung ausmachen. Sofern dieser Prozentsatz nicht ausgenutzt wird, kann dieser vorrangig in Immobilien gem. 3.3. investiert werden.
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3.3 Immobilien
Neben den aktuellen Bestandsanlagen der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen, sollen weitere Immobilienanlagen erst ab einem Stiftungsvermögen vom 500.000 € getätigt werden.
Die Investition in Immobilien soll 20% der gesamten Vermögensanlage der Stiftung ausmachen. Dieser Anteil kann um ausbleibende Investitionen in Aktien und aktienähnliche Anlagen ergänzt werden, siehe auch 3.2.
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4. Sonstige Regelungen
Die Bankverbindungen werden alle drei Jahre auf ihre finanziellen und ideellen Vorteile hin überprüft.
Aachen, den 13.02.2020